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Politiewet 2012
Polizeigesetz 2012
Titel des ZitatsPolizeigesetz 2012
TitelGesetz vom 12. Juli 2012 über ein neues Polizeigesetz
SchematypRecht im formalen Sinne
UmfangFlagge der Niederlande Die Niederlande
ZuständigkeitOeffentliche Ordnung
StatusGültig
Zulassung und Inkrafttreten
Eingereicht am21. November 2006 von der Regierung (Schrank Balkenende III)
Adoptiert vonRepräsentantenhaus am 6. Dezember 2011;Erstes Zimmer am 10. Juli 2012
Angemeldet12. Juli 2012
Veröffentlicht auf16. Juli 2012
Veröffentlicht instb. 2012, 315
In Kraft getreten am1. Januar 2013
Geschichte
Nachfolger vonPolizeigesetz 1993
ÄnderungenExterne Liste
Online lesen
Polizeigesetz 2012
Portal  Portalsymbol  Menschen & Gesellschaft

Das Polizeigesetz 2012 ist ein Niederländisches Recht die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist und die Polizeigesetz 1993 ersetzt. Das Gesetz regelt die Organisation und Verwaltung der Polizei in den Niederlanden (siehe auch diesen Artikel) für die nationale Polizei.

Schaffung

Das Repräsentantenhaus im Dezember 2011 den Vorschlag für das Polizeigesetz 2012 des damaligen Minister für Sicherheit und Justiz (Ivo Opstelten) einstimmig. Das Erstes Zimmer folgte im Juli 2012.[1][2] Allerdings gab es viel Kritik seitens der Polizeigewerkschaften.

Reaktionen der Polizeigewerkschaften auf die Einführung der Nationalpolizei

Die Einführung der Nationalpolizei wurde vor allem von den Polizeigewerkschaften kritisiert. Die zwischen diesen Gewerkschaften und unter anderem Minister Opstelten zu den Umsetzungsplänen geführte Konsultation konnte die Kritik nicht aus der Werkstatt nehmen. Also findet Polizeigewerkschaft ACP diese Argumentation basiert auf dem verfügbaren Budget, anstatt auf der Straße und hinter dem Schreibtisch zu arbeiten.[3] Es gibt auch große Besorgnis über die Tarifverträge und die sozialen Folgen der groß angelegten Umstrukturierungen sowie die diesbezügliche Kommunikation, die die Gewerkschaften dazu gebracht hat, sich von der Anhörung abzuwenden.[4]

Aufgabe Polizei

Artikel 3 sieht vor:

Die der zuständigen Behörde unterstellte Polizei hat die Aufgabe, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften für die wirksame Rechtsdurchsetzung zu sorgen. Rechtsordnung und Hilfe für die Bedürftigen anzubieten.