WikiDer > Zurückbehaltungsrecht
Es Pfandrecht ist das Recht von a Gläubiger zu einer bewegliches Vermögen die er unter sich hat, um sie nicht zu geben Schuldner sei so lang Performance oder Anstrengung wurde nicht bezahlt.
Ein Beispiel ist die Werkstatt, die das Auto nicht abgeben muss, wenn die Reparatur nicht bezahlt wird.
Es ist eine Ausarbeitung des Allgemeinen Recht auf Aussetzung. Das Zurückbehaltungsrecht kommt in den meisten Rechtsordnungen vor, die genaue Auslegung kann jedoch erheblich abweichen.
Die Niederlande
Das Zurückbehaltungsrecht wurde erst seit Einführung des neuen Bürgerliches Gesetzbuch eine allgemeine rechtliche Regelung erhalten. Es gehört eigentlich zu Eigentumsrecht. Das alte Bürgerliche Gesetzbuch hatte Regeln für bestimmte Situationen, wie zum Beispiel: Annahme. In der Praxis wurden diese Regeln auch auf andere Beziehungen angewendet. Das Recht, Waren auszusetzen, ist derzeit in Titel 10 von Buch 3 (Artikel 290 bis 295 einschließlich) geregelt. Für die Transportrecht in Buch 8 wurde eine gesonderte Regelung getroffen.
Das Zurückbehaltungsrecht ist eine Form des Aussetzungsrechtes und kann sich aus der allgemeinen Aussetzung des Artikels 6:52 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben, es sind jedoch auch Sonderformen möglich, die den allgemeinen Bestimmungen vorausgehen. Artikel 6:57 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches stellt eine Verbindung zwischen ihnen her.
Wenn keine Verpflichtung besteht, kann dennoch ein Pfandrecht an einer Sache bestehen (z. B. Abschnitt 3:120 (3) oder Abschnitt 5:10 (1) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Diese Beispiele haben nichts mit der Anordnung in Buch 6 zu tun.
In einem Konkurs der Treuhänder behält sein Zurückbehaltungsrecht (Art. 60 Abs. 1 Konkursgesetz (im Folgenden: Fw). Dies bedeutet, dass er einen Vermögenswert, den er besitzt, nicht herausgeben muss, solange der Konkursverwalter nicht zahlt Der Konkursverwalter kann sie jedoch beanspruchen und dann veräußern. Der Zurückbehalter behält jedoch eine hohe Priorität, so dass er zunächst aus dem Erlös bezahlt werden muss, es sei denn, ein anderer Gläubiger hat ein höheres Recht (Artikel 60 Absatz 2). des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), den Verkauf der Immobilie durchzuführen. Kommt der Treuhänder dem nicht nach, hat der Mieter das Recht auf fertige Ausführung ein Recht, das der Zurückbehalter ausserhalb des Konkurses nicht hat (Art. 60 Abs. 3 DBA).