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EIN Gläubiger (manchmal auch Empfänger genannt) ist a Rechtsgegenstand dass eine Leistung (etwas tun, etwas nicht tun oder etwas geben) von einem anderen, dem Schuldner, verlangen kann.
Nach Abschluss einer gegenseitigen Zustimmung, aber vor der Leistung sind beide Parteien sowohl Gläubiger als auch Schuldner. Nachdem eine Partei die vereinbarte Leistung erbracht hat und die andere noch nicht, ist die erste Partei nur Gläubiger und die andere nur Schuldner. Eine Leistung ist beispielsweise die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, und der andere die Zahlung davon.
Manchmal wird der Begriff anders verwendet. Ein Gläubiger unterscheidet sich von a Gläubiger, denn im Normalfall bekommt ein Gläubiger seine Rechnung bezahlt. Erst wenn die Rechnung nicht bezahlt wird und der Gläubiger dies mitteilt, wird sie zum Gläubiger.[Quelle?]
Das niederländische Recht hat eine Konkurs ein Gläubigerordnung.
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