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Licht der Stadt oder Standlicht ist die Beleuchtung an einem Fahrzeug, die oft beim Parken verwendet wird, daher auch genannt Park Licht erwähnt. Die andere Beleuchtung muss immer zusammen mit dem Standlicht eingeschaltet sein (Abblendlicht oder Nebelleuchte) es sei denn, es ist zu diesem Zeitpunkt keine Beleuchtung erforderlich. Stadtlichter sind obligatorisch, wenn Sie sich nachts oder tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb des Fahrzeugs befinden Stadtgrenzen auf oder neben dem Fahrbahn ist geparkt.
Der Begriff Licht der Stadt ergibt sich aus der Tatsache, dass es bis etwa in die 1960er Jahre in bebauten Gebieten üblich war, nur Stadtlichter zu verwenden. Zu dieser Zeit gab es auch ein Straßenschild, das die Verwendung von Stadtlichtern auf bestimmten Straßen vorschrieb. In Frankreich und Spanien ist dies unter bestimmten Umständen noch immer der Fall.
| Fahrzeugbeleuchtung nach Funktion |
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