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Strafverfolgung ist koordinierte Gewalt gegen und Unterdrückung von Gruppen. Dies kann unterschieden werden von Strafverfolgung bis zur Verurteilung oder Freispruch.
Definition
Die systematische und radikal diskriminierende Behandlung von a Individuell, ein Gruppe oder ein Gemeinschaft aufgrund von Rasse, Religion, Kultur, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Sprache oder Zugehörigkeit zu einer sozialen oder politischen Gruppe, was die Existenzgrundlage dieser Gruppe stark einschränkt. Dies kann die Verleugnung sein Menschenrechte sein, Gewalt oder Drohung davon. Wenn Leute unten Leiden bedeutet nicht immer, dass ein Strafverfahren vorliegt.
Es fehlt jedoch eine weltweit akzeptierte Definition von Verfolgung.[1]
Laut der Nürnberger Prinzipien Verfolgung zählt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Formen
Formen der Verfolgung sind:
- religiöse Verfolgung:
- Schwulenverfolgung
- politische Verfolgung
- ethnische Verfolgung:
- Verfolgung von Atheisten
Flüchtlinge
Die Staatsanwaltschaft bestimmt nach dem Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen der Status von Flüchtling Und wem Asyl von dem Land, in dem ein Asylantrag gestellt wird, gewährt werden muss und welche Rechte dem Asylsuchenden zustehen, unabhängig davon, ob er als Flüchtling anerkannt ist oder nicht.
Literatur
- UNHCR (1992): Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach der Konvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge,
- Horvitz, L. A.; Catherwood, C. (2006): Enzyklopädie von Kriegsverbrechen und Völkermord, Infobase-Publishing,
- Jacobsen, A.F. (Hrsg.) (2008): Menschenrechtsmonitor. Ein Handbuch für Feldmissionen, BRILLE,
- Grim, B.J.; Finke, R. (2010): Der Preis der verweigerten Freiheit. Religiöse Verfolgung und Konflikte im 21. Jahrhundert, Cambridge University Press.
Nüsse
- ↑UNHCR-Handbuch:
51. Es gibt keine allgemein akzeptierte Definition des Begriffs „Verfolgung“, und verschiedene Versuche, eine solche Definition zu formulieren, waren wenig erfolgreich. Aus Artikel 33 der Konvention von 1951 kann abgeleitet werden, dass eine Bedrohung des Lebens oder der Freiheit aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Anschauung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe immer Verfolgung ist. Auch andere schwere Menschenrechtsverletzungen - aus den gleichen Gründen - würden eine Verfolgung darstellen.