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Vicaris
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Das Pfarrer (lat. Pfarrer = Ersatz) ist in der römisch katholisch Kirchenrecht der Stellvertreter eines geistlichen Amtsträgers. Die Gerichtsbarkeit des Vikars wird Vikariat genannt. In der evangelischen Kirche ist die Funktion des Vikars eine Zwischenform zwischen Bedienung und Büro.

katholische Kirche

Das römisch-katholische Kirchenrecht kennt mehrere Vicarii.

Kardinalvikar

Das Kardinalvikar ist der Stellvertreter des Papstes. Er vertritt den Vorstand der Diözese Rom. Ab 2017 ist das der italienische Kardinal Angelo De Donatis..

Apostolischer Vikar

Das Apostolischer Vikar fungiert auch als Stellvertreter des Papstes. Es ist in der Regel ein Titularbischof, der einem Missionsgebiet vorsteht, das noch nicht vollständig in die hierarchische Organisation einer Erzdiözese eingegliedert ist. Er besucht regelmäßig ad limina aus.[1]

Armeevikar

Das Militärvikariat wurde 1957 per Dekret des Römischen Reiches gegründet Konsistorium. Der Armeevikar ist für die Seelsorge der Militär- und Seelsorger an der bewaffnete Kräfte. In den Niederlanden war das eine lange Zeit Kardinal Alfrink.

Generalvikar

EIN Generalvikar (ebenfalls Großvikar genannt) ist der Stellvertreter von a Bischof, und unterstützt den Bischof bei der Verwaltung der Diözese. Er hat viele Zuständigkeiten innerhalb einer Diözese, insbesondere auf dem Gebiet des kanonischen Rechts. Für manche Angelegenheiten benötigt er eine Vollmacht des Bischof, wie die Zuweisung einer Kirche zu einem Priester. Der Generalvikar kann jederzeit vom Bischof abberufen werden, dies muss jedoch aus einem klaren und triftigen Grund erfolgen. Aus solchen Terminen werden Termine ad nutum (mit Kopfnicken), wegen der sofortigen Wirkung der Ernennung und Entlassung.

Bischofsvikar Vic

Neben dem Generalvikar ernennt der Bischof auch mehrere Vikare (in der Regel 3 bis 5), bischöflicher Vikar benannt, der zusammen mit ihm und dem Generalvikar de bischöflicher Rat die die Tagespolitik der Diözese ausüben. Insbesondere ist jeder der Vikare für einen oder mehrere Aspekte der Diözesanpolitik verantwortlich. Sobald der Bischofssitz in einer Diözese vakant wird, treten der Generalvikar und die Vikare automatisch zurück. Sie werden vom Diözesanadministrator oder später vom neu ernannten Bischof im Amt bestätigt.

Kapitelvikar

Vikar des Kapitels ist der Priester, der vom Domkapitel innerhalb von acht Tagen nach Bekanntgabe der Vakanz nach der Vakanz des Bischofssitzes ernannt wird. Er übernimmt die Verwaltung des Bistums bis zur Ernennung des neuen Bischofs und übernimmt den Bischofssitz. Er muss nicht Mitglied des Chapters sein und während der Sede Urlaub ordentliche Gerichtsbarkeit, darf aber keine Neuerungen einführen. Er leitet die Diözese im Namen des Kapitels, ist aber nur dem neuen Bischof rechenschaftspflichtig.[2] Seit dem neuen Kirchengesetz von 1983 hat der provisorische Administrator, der Diözesanverwalter, gewählt vom Konsultorenkollegium, aber man kann diese Aufgabe wie gewohnt dem Domkapitel widmen.

Andere

Vikar ist auch der Name des Klerikers, der mit a . verbunden war vicaria. Bei einigen Auftrag ist der Vikar der Vorgesetzte von a Kloster. Stellvertreter eines Pastors werden auch Vikare genannt.

Niederländisch-reformierte Kirche

In dem Niederländisch-reformierte Kirche Vikar ist die Bezeichnung für Befürworter oder ehemalige Pfarrer oder das weibliche Mitglied mit theologischer Ausbildung, die mit Erlaubnis der Modefenster wurde von einem Kirchenrat ernannt, um bei der Seelsorge. Der Pfarrer hat kein Recht, Sakramente zu spenden. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Pfarrer und dem Hilfsprediger.[3]

Literatur

  • Monteiro, M. E. (2008) Gottesprediger: Dominikaner in den Niederlanden (1795-2000) (Hilversum verloren) Digitalisiert