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Es Flaggenregister ist einer von den Hoher Adelsrat (HRvA) verwaltetes Register, in dem die Flaggen der öffentlichen Körperschaften des Königreichs beschrieben sind. Die Flaggen selbst werden von den Vorständen dieser Gremien nach Beratung durch die HRvA festgelegt. Dies wurde vom Innenminister mit einem Rundschreiben an die Provinzen 1948, bei der Gemeinden 1957 und bei der regionale Wasserbehörden 1961. 1970 wurden die Gemeinden und Wasserverbände aufgefordert, der HRvA ihre Flaggendokumentation zur Verfügung zu stellen.
Die HRvA hat Kenntnisse über die Flagge Wissenschaft um ein Flaggendesign auf Genauigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu bewerten. Flaggen werden erst nach a . bewertet Waffe für die zuständige Verwaltungsbehörde eingerichtet wurde. Auch die Feststellung eines Wappens einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört zu den Aufgaben des HRvA. Die HRvA kann auch selbst einen Vorschlag für eine Flagge einreichen.
Siehe auch
- Liste der Flaggen der niederländischen Teilgebiete
- Liste der Flaggen der niederländischen Gemeinden
- Standarten des niederländischen Königshauses