WikiDer > Anspruch
EIN Anspruch ist, vereinfacht gesagt, etwas von jemandem zu beanspruchen, etwas zu beanspruchen. Bei Katastrophen und Kriegsgefahr, u.a Regierung B. Material und Transportmittel von Unternehmen und Bürgern anfordern.
EIN Anspruch ist im formlosen Sinne, einem Schuldner bekannt zu machen, indem er Gläubiger, was der Kläger von diesem Schuldner erwartet. Das könnte etwa sein Geld, oder eine bestimmte Handlung oder Unterlassung, aber in allen Fällen bedeutet dies, dass eine Verpflichtung gegenüber einer anderen geltend gemacht wird.
In dem Rechtswissenschaften Mit dem Begriff "Anspruch" ist gemeint:
- Rechtsverhältnis, aus dem einem (Kredit-)Kläger das Recht zusteht, das zu erhalten, was der andere, der Schuldner, dazu verpflichtet – oder für diesen zu tun oder zu unterlassen hat. Anspruch bedeutet: Nachfrage.
Die Niederlande
Buch 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt:
Sofern sich aus dem Gesetz, aus der Art der Verpflichtung oder aus einem Rechtsakt nichts anderes ergibt, wird derjenige, der einem anderen gegenüber verpflichtet ist, etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen, dazu vom Gericht ermächtigt Antrag des Berechtigten, verurteilt.
Siehe auch
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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