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| Teil einer Artikelserie zum Thema Arbeitsbedingungen |
Frostverzögerung ist ein bezahlter Begriff Urlaub in dem Konstruktion.
Wann
Bauarbeiter haben Anspruch auf Frostverlust wenn Schnee und Eis und a Windchill von minus 6° macht das Arbeiten gefährlich. Die Temperatur wird morgens um 07:00 und 10:00 Uhr gemessen.Wenn sich herausstellt, dass um 10:00 Uhr die gefühlte Temperatur über minus 6° liegt, muss der Bauarbeiter noch zur Arbeit, sonst kann der Mitarbeiter nach Hause gehen. Bietet der Arbeitgeber eine andere geeignete Arbeit an, ist der Arbeitnehmer zur Annahme verpflichtet. Ergreift der Arbeitgeber auf der Baustelle Maßnahmen, um die gefühlte Temperatur des Bauarbeiters auf über minus 6° anzuheben, liegt kein Frostverlust vor.
Die Zeit der Arbeitsunfähigkeit wird als Frostverlustzeit bezeichnet.
Gehalt
Bauarbeiter mit Frostverlust haben Anspruch auf 100 % Lohn, der Arbeitgeber muss diesen Lohn zahlen. Bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers kann der Bauarbeiter einen Gewerkschaft bis zu einem Höchstbetrag von 80 € pro Tag. Arbeitgeber können den Garantiefonds für Frostschäden in Anspruch nehmen, einen Topf, den die Bauwirtschaft gemeinsam gespart hat. Jedes Bauunternehmen trägt entsprechend seiner Größe bei. Darüber hinaus können sich Bauunternehmen gegen Frostschäden versichern. Die Versicherungsprämie ist hoch und hängt von der Deckung, der Anzahl der versicherten Mitarbeiter und der Anzahl der Selbstbehaltstage ab.
Ursprung
Die Regelung im Baugewerbe wurde 1947 eingeführt. Alle Arbeitgeber im Baugewerbe waren verpflichtet, sich an diesem Programm zu beteiligen. Etwa 1977 wurde ein Grenzwert eingeführt, der sogenannte Temperaturstandard. Es musste eine Reihe von Gefriergraden geben, bevor man die Abwesenheit erklären konnte. Ziel war es, das Programm bezahlbar zu halten.
Änderungen
1998 wurde ein Selbstbehalt eingeführt. Ein Arbeitgeber konnte dann zwischen 0 Tagen Selbstbeteiligung (hohe Prämie) oder 9 Tagen Selbstbeteiligung (niedrige Prämie) wählen. Durch die Entscheidung für einen 9-tägigen Selbstbehalt hoffte man, dass Unternehmen mehr gegen Zeitverluste unternehmen würden. Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Fehlzeiten wurden mit einer geringeren Prämie belohnt.
Mit dem Winter 2007-2008 wurde das Kollektivsystem abgeschafft. Arbeitgeber können selbst entscheiden, ob sie das Frostrisiko bei einer Versicherungsgesellschaft versichern möchten.
Andere Branchen
In anderen Branchen, in denen Menschen auch durch Frostmangel behindert werden, gibt es keine Vorschriften. Sind Arbeitnehmer aufgrund von Frost arbeitsunfähig, wird auf das Arbeitslosenversicherungsgesetz verwiesen. Dieses Gesetz sieht hierfür eine besondere Bestimmung vor.