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EIN Reisedatenschreiber oder Reisedatenschreiber (VDR) ist ein Gerät an Bord eines Schiffes, das Daten über die Reise speichert, mehr oder weniger ähnlich wie die Flugdatenschreiber von Flugzeugen. Ein solcher Rekorder muss sich an Bord eines Schiffes im Rahmen der SOLAS-Vertrag über die IMO (IMO-Entschließung A.861(20)).
Eigenschaften
Während der Fahrt sammelt der VDR kontinuierlich Daten von einer Vielzahl von Sensoren; digitalisiert und speichert sie. Die gespeicherten Informationen umfassen Daten über Position, Kurs, Geschwindigkeit, Ruderlage, Motorzustand, Positionen von Öffnungen im Schiff (z nach einem Vorfall und das Wetter.
Der VDR wird entweder lose auf dem Schiff montiert, so dass er beim Sinken des Schiffes schwimmt, oder er wird so montiert, dass er relativ leicht vom Schiff gelöst werden kann. Die Einheit wird außen am Schiff montiert und ist sehr robust gegen Explosionen, Feuer, hohen Wasserdruck (bei Untergang), heftigen Außendruck (bei Kollision) und Sabotage ausgelegt. Der VDR muss so gestaltet sein, dass die Auswahl der aufzuzeichnenden Daten, die Daten selbst und die Aufzeichnung nicht manipuliert werden können. Jeder Versuch, die Integrität des VDR zu beeinträchtigen, muss aufgezeichnet werden.
Geschichte
Kapitel V (Sicherheit der Schifffahrt) des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) wurde in den 1970er Jahren erstellt. Angesichts der rasanten technologischen Entwicklung in den 1980er und 1990er Jahren musste dieses Kapitel dringend ergänzt werden. Das neue Kapitel V ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Es enthält eine Reihe von Änderungen und Verpflichtungen in Bezug auf elektronische Navigationsinstrumente an Bord von Seeschiffen.
Kernstück des neuen Kapitels V sind die Vorschriften V 19 und V 20. Vorschrift V 20 konzentriert sich nur auf den Reisedatenschreiber, während alle anderen Ausrüstungsanforderungen für elektronische Navigationsinstrumente in Vorschrift V 19 enthalten sind. Regel V 18 enthält allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungs- und Leistungsnormen des VDR (V 20) und der sonstigen vorgeschriebenen Ausrüstungen (V 19). Die Einführung des VDR in die neuen Pflichten zur Sicherheit der Schifffahrt ist schon lange IMO diskutiert, anhand der sogenannten Black Boxes, die seit vielen Jahren in der Luftfahrt von unschätzbarem Wert sind.
Nach einer Reihe größerer Seekatastrophen erwog die IMO auch, die Installation ähnlicher Technologien an Bord von Seeschiffen obligatorisch zu machen. Ein VDR fällt nicht direkt unter die Kategorie der elektronischen Navigationsinstrumente der Vorschrift V 19. Das Gerät dient hauptsächlich der Bereitstellung relevanter Informationen nach einem Ereignis oder einer Katastrophe.
Zielsetzung
Im Ereignisfall müssen die in einem VDR enthaltenen Informationen sowohl der Verwaltung des Flaggenstaat was den Reeder angeht. Diese Informationen sollten bei jeder nachfolgenden Untersuchung verwendet werden, um die Ursache eines Vorfalls oder einer Katastrophe zu ermitteln.
Die gespeicherten Daten eines VDR können übrigens auch für andere Zwecke verwendet werden, wie z.B. vorbeugende Wartung, Erforschung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten des Schiffes, Schulungszwecke etc.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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