WikiDer > Archiv
EIN Archiv ist die Sammlung wichtiger Daten, die in Dokumentenform aufgezeichnet wurden, sowie die Sammlung von Dokumenten, die für einen bestimmten Zweck erstellt wurden. Nächster Unterlagen, in Form von Tagebücher, Protokoll, Dateien, Briefe und Taten, kann auch Karten, Fotos, Filme, Videos und digitale Dateienarchiviert einbiegen in. Das Folgende basiert weiterhin auf Dokumenten, für digitale Archive siehe digitales Ablagesystem.
Die meisten staatlichen, sozialen und kommerziellOrganisationen ein Archiv haben. Ebenfalls Einzelpersonen manchmal ein persönliches Archiv führen. Spezialist (kategorisch), wissenschaftlich oder Firmenarchive sind wie ähnliche Bibliotheken nicht immer frei zugänglich. Genau wie ein Publikum Bibliothek ist ein öffentlicher (staatlicher) Archivdienst, der frei zugänglich ist. Im Gegensatz zu einer öffentlichen Bibliothek ist die „Mitgliedschaft“ eines öffentlichen (staatlichen) Archivdienstes kostenlos.
Definition
Neben der Angabe des Lagerortes wird der Begriff Archiv wird verwendet, um die Gesamtzahl der Dokumente anzugeben, die von einer Institution, Einzelperson oder Personengruppe erstellt oder empfangen wurden. Archivalien unterscheiden sich von anderen Formen dokumentarischer Informationen dadurch, dass sie als direktes Ergebnis der aufgabenorientierten Arbeitsweise einer Institution, Person oder Personengruppe entstanden sind. Dies steht im Gegensatz zu einer Bibliothek.
Der Stadt- und Staatsarchivar von UtrechtSamuel Müller Fzn. gab in seinem Bedienungsanleitung ab 1898 die Definition:
Ein Archiv ist die Gesamtheit der geschriebenen, unterzeichneten und gedruckten Dokumente, von Amts wegen bei einer Verwaltung oder einem ihrer Beamten entgegengenommen oder erstellt wurden, sofern diese Dokumente unter dieser Verwaltung oder diesem Beamten verbleiben sollten.
Diese Definition fand internationale Akzeptanz und markiert den Beginn der Archivwissenschaft. Heutzutage fallen auch andere Dokumente wie Computerdateien unter die Definition.
Der Holländer 1995 Archivgesetz 1995 Artikel 1 definiert vier Arten von Aufzeichnungen (Archivaufzeichnungen):
- Urkunden, ungeachtet ihrer Form, die von staatlichen Stellen entgegengenommen oder erstellt wurden und ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, darin hinterlegt zu werden;
- Dokumente, gleich welcher Form, mit entsprechender Bestimmung, die von Institutionen oder Personen erhalten oder erstellt wurden, deren Rechte oder Funktionen auf eine staatliche Stelle übertragen wurden;
- Dokumente, gleich welcher Form, die aufgrund von Vereinbarungen mit oder Beschlüssen von Institutionen oder Personen oder aus anderen Gründen in ein Archiv aufgenommen wurden;
- Vervielfältigungen, gleich welcher Form, die durch oder nach dem Gesetz für die unter 1°, 2° oder 3° genannten Archivdokumente ersetzt oder auf Grund der Bestimmungen des Artikels 7 erstellt wurden;
In der modernen Archivwissenschaft wird auch die Definition von . verwendet prozessbezogene Informationen. "Prozessbezogen" bezieht sich hier auf den Arbeitsprozess.
Wertschätzung und Auswahl
Archivalien werden in erster Linie deshalb geführt, weil sie aufgrund ihres Zusammenhangs mit den (Arbeits-)Prozessen, aus denen sie hervorgehen, als Nachweis für diese Prozesse dienen und zur Rechenschaftslegung beitragen können. Darüber hinaus haben Archivdokumente einen informativen Wert für die Geschäftsbetrieb. Darüber hinaus können Archivdokumente und Archive eine (abgeleitete) kulturhistorisch Wert besitzen.
Das Archivgesetz von 1995 und das Archivdekret von 1995 schreiben vor, dass die Regierung sog Auswahllisten in dem auf jeden Fall beschrieben ist, welche Unterlagen jederzeit vernichtet werden müssen. Eine Auswahlliste enthält oft auch eine Beschreibung, welche Stücke für immer aufbewahrt werden müssen. Eine Auswahlliste ist nur wirksam, wenn sie sich im Staatsanzeiger wurde veröffentlicht. Die Aufsicht über die Pflege und Verwaltung der Regierungsarchive wird von der Archivinspektionen.
Zugriff
Mit Zugriff bis um das Archiv das bedeutet Zugang zu dem Raum, in dem sich die Archive befinden. Mit Zugriff auf das Archiv man meint die Offenlegung der Archivdokumente durch Beschreibungen. Ein Archiv im Sinne einer Dokumentensammlung wird häufig mittels eines Inventar in denen die Archivdokumente anhand ihrer Funktion für die Gestaltungsorganisation systematisch beschrieben werden. Manchmal gibt es ein weiterer Zugang erstellt, zum Beispiel eine Liste von Personennamen, die an . gehen Taten verweisen. Alte Dokumente in einem Archiv sind oft geregnet gemacht, eine Art Zusammenfassung des Inhalts einer Urkunde. Welche Archive ein Archivdienst verwaltet, wird in einer Archivübersicht angezeigt. Seit den 1990er Jahren wird der Zugang zu Archiven zunehmend über Datenbanken (Archivverwaltungssysteme und Aktenverwaltungsanwendungen) geregelt. Nach und nach wurden auch die alten Papiereinträge in Datenbankform überführt. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts werden die Zutrittssysteme auch online zur Verfügung gestellt.
Zukunft
Der Online-Trend führt zu sinkenden Besucherzahlen in den Lesesälen der Archivdienste und gleichzeitig zu einem starken Anstieg der Zahl der Online-Kunden. Um diese Online-Besucher bedienen zu können, werden alte Papierquellen in großem Umfang digitalisiert. Außerdem ist die erste digital geboren-einsickernde Quellen, die von Anfang an digital erstellt wurden. Viele Archivdienste befinden sich in der Übergangsphase von einer „physischen“ Organisation zu einer „virtuellen“ Organisation, wobei der Schwerpunkt zunehmend auf Online-Diensten und Zentralisierung der Verwaltung gelegt wird, beispielsweise durch die Schaffung von E-Depots.
Siehe auch
- Archivdepot
- Archiv (Belgien)
- Digitales Ablagesystem
- Stadtarchiv
- Staatsarchiv
- Staatsarchiv (Belgien)
- Flämisches Institut für Archivierung (ÜBER EIN)
Wissenswertes
- Mit das runde archiv oder graues Archiv wird ein Mülleimer beabsichtigt. Mit lege etwas ins runde Archiv soll weggeworfen werden, genau wie vertikale Klasse.
Literatur
- Formsma, W. J. und Ketelaar, F.C.J., Leitfaden für die niederländischen Archive, Bussum, Verbandsbuch, 1975
- Horsman, P.J., Ketelaar, F.C.J. und Thomassen, T.H.P.M., Text und Kontext des Handbuchs zur Organisation und Beschreibung von Archiven von 1898, Verloren, Hilversum, 1998
- Müller Fzn., S., Feith, J.A. und Frin Th. Azn., R., Leitfaden zum Organisieren und Beschreiben von Archiven, Groningen, Erven B. van der Kamp, 1898, 1920, zweite Auflage
| Siehe die Kategorie Archiv von Wikimedia Commons für Mediendateien zu diesem Thema. |