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EIN Gemeinde Nouvelle (buchstäblich: neue Gemeinde) ist ein Französische Gemeinde durch den Zusammenschluss kleinerer Gemeinden entstanden. Die Rechtsgrundlage für diese Verschmelzungen ist Artikel 21 des Gesetzes 2010-1563, das am 16. Dezember 2010 verabschiedet wurde. In den meisten Fällen erhielten die ehemaligen Gemeinden, die fusionierten, den Status Gemeindedelegierter, wörtlich a delegierte Gemeinde.
Diese delegierten Gemeinden behielten noch eine Reihe von Verwaltungsfunktionen und stellen daher die unterste Regierungsebene in Frankreich. Sie haben auch einen vom Gemeinderat der Gemeinde nouvelle ernannten stellvertretenden Bürgermeister, der als Standesbeamter und Justizpolizeibeamter für die Umsetzung der polizeilichen Gesetze und Verordnungen in der delegierten Gemeinde verantwortlich sein kann. Die übertragenen Zuständigkeiten können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Als Nebengebäude erfüllt das ehemalige Rathaus auch eine Reihe von Funktionen für die Bewohner der delegierten Gemeinde, wie beispielsweise die Erstellung und Ausstellung von Standesbeamten.
Frankreichs Verwaltungsreform steht bevor 2008 initiiert von der damaligen PräsidentSarkozy. Frankreich war eines der letzten Länder in der Europäische Union die Kommunalreformen angestoßen hat.
Erst in den Jahren 2016 und 2017 wurde das Gesetz maßgeblich in Kraft gesetzt. Bis zum 1. Januar 2017 war die Zahl der französischen Gemeinden auf 35.416 gesunken. Im Laufe des Jahres 2016 haben sich 1.111 Gemeinden zu 325 neuen Gemeinden zusammengeschlossen. Am 1. Januar 2017 haben sich 573 Gemeinden zu 181 neuen Gemeinden zusammengeschlossen. Dadurch hat sich die Zahl der Gemeinden vom 31. Dezember 2015 bis zum 1. Januar 2017 um 1.178 Einheiten verringert. Zum Vergleich: 2015 wurden nur 24 fusionierte Gemeinden gebildet, die sich aus 113 ehemaligen Gemeinden zusammensetzten.
Ein früherer rechtlicher Rahmen für kommunale Umgliederungen war der Community-Partner nach dem "Marcellin-Gesetz" vom 16. Juli 1971. In den ersten Jahren nach der Einführung dieses Gesetzes gab es 1011 Gemeindeverbände (1977). Ein erheblicher Teil dieser Umgliederungen wurde rückgängig gemacht und 2009 verblieben nur noch 710 Gemeindeverbände.
| Land | Anzahl Gemeinden 1950 in[1] | Anzahl Gemeinden im Jahr 2007[1] | Änderung 1950 2007[1] | Anzahl Gemeinden 2015 | Änderung 2007 ⇒ 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| Belgien | 2.359 | 589 | - 75 % | 589 | |
| Bulgarien | 1.389 | 264 | - 81 % | 265 | 0 % |
| Dänemark | 1.387 | 277 | - 80 % | 98 | - 65 % |
| Bundesrepublik Deutschland (bezogen auf das Gebiet bis 1989) | 14.338 | 8.499 | - 41 % | 8.421 | - 1 % |
| Finnland | 547 | 416 | - 24 % | 316 | - 24 % |
| Frankreich | 38.800 | 36.783 | - 5 % | 36.529 | - 1 % |
| Ungarn | 3.032 | 3.175 | 5 % | 3.152 | - 1 % |
| Italien | 7.781 | 8.101 | 4 % | 8.010 | - 0 % |
| Die Niederlande | 1.015 | 443 | - 57 % | 393 | - 11 % |
| Norwegen | 744 | 431 | - 42 % | 428 | - 0 % |
| Österreich | 4.039 | 2.357 | - 42 % | 2.100 | - 11 % |
| Spanien | 9.214 | 8.111 | - 12 % | 8.117 | 0 % |
| Tschechien | 11.459 | 6.244 | - 46 % | 6.253 | 0 % |
| Vereinigtes Königreich | 1.118 | 238 | - 79 % | ||
| Schweden | 2.281 | 290 | - 87 % | 290 |
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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