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Hofschilder
Antonio Palomino als Hofmaler des spanischen Königs Karl II

EIN Hofmaler war ein Maler was mit dem in Verbindung gebracht wurde Gericht eines weltlichen oder spirituellen Monarchen. Als solcher malte er im Auftrag des Monarchen Staatsporträts und alle anderen gewünschten Gemälde.

Wichtige Monarchen haben immer als Patron und beauftragte Künstler und Handwerker mit der Herstellung verschiedener Kunstwerke: Gebäude, Gemälde, Möbel und Silberschmiedearbeiten. In dem Mittelalter diese Künstler arbeiteten meist noch anonym. Nur von der Renaissance sie begannen unter eigenem Namen zu arbeiten und man kann von einzelnen Hofmalern sprechen.

Der Kunsthistoriker Martin Warnke sieht in dem für einen Hof arbeitenden Künstler wie einen Hofmaler einen Vorläufer der modernen Autonomie Künstler: "Erst nach dem Verschwinden der Gerichte wird der Künstler zum gesellschaftlichen Außenseiter".[1]

Ein Hofmaler wurde auf verschiedene Weise belohnt. Er könnte pro Gemälde bezahlt werden oder ein festes Gehalt erhalten. Sie erhielten oft einen Adelstitel oder eine lebenslange „Rente“. Andererseits konnte ein Hofmaler aufgrund der Exklusivität verpflichtet werden, für andere Auftraggeber zu malen. Im Spätmittelalter erhielten Hofmaler auch die Funktion Kammerdiener.

Für einen Maler hatte die Arbeit für einen Monarchen unter anderem den Vorteil, dass er nicht den Regeln der lokalen Malerei unterlag oder Lukasgilde.

Berühmte Hofmaler

Staatsporträt des Königs Ludwig XV als Kind, gemalt von Hyazinthe Rigaud