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Postquam verus

Postquam vs war ein päpstliche Bulle ausgestellt von Papst Sixtus V auf 3. Dezember1586 in dem unter anderem die maximale Anzahl von Kardinäle es wurde festgestellt, dass er auf dem sitzen konnte Kardinalskollegium. Diese Bestimmung blieb bis zum Pontifikat von Johannes XXIII (1958-1963) von allen Päpsten gepflegt.
Der Name "Postquam verus" besteht aus den ersten beiden Worten des ersten Satzes der Bulle: "Postquam verus ille atque æternus Pastor..." ("Nach diesem wahren und ewigen Hirten...").

der Stier

Nach einer Anrede, in der der Papst die Kardinäle mit den Apostel, die bereit sein müssen, ihr Leben (wenn nötig) zum Wohle der Kirche zu geben[1] neue Bestimmungen wurden hinsichtlich der Wahl der Kardinäle und der maximalen Zahl der Kardinäle, die im Kollegium sitzen können, getroffen.

Die Zahl der Prälaten wurde auf 70 festgelegt, nach dem Vorbild der Zahl der Ältesten, die Moses in Autrag gegeben von Gott musste sich versammeln, um ihn bei seinen Aufgaben zu unterstützen.

Und der HERR sprach zu Mose: Versammle zu mir siebzig Männer von den Ältesten Israels, die ihr kennt, die Ältesten des Volkes und ihre Beamten; Und du sollst sie vor das Zelt der Zusammenkunft bringen, und sie sollen dort bei dir sitzen[2]

Als Ergebnis dieses Abschlusses hatte das College folgende Zusammensetzung:

An die Ernennung von Kardinälen wurden strengere Anforderungen gestellt. Beispielsweise betrug das Mindestalter für die Kardinalschaft 22 Jahre. Potenzielle Kandidaten mussten mindestens ein Jahr in der psychiatrischen Versorgung gearbeitet haben. Ebenfalls ausgeschlossen waren uneheliche Söhne, Männer, die Väter waren, und männliche Verwandte (1. und 2. Grades) von Mitgliedern des Kardinalskollegiums.

Eine zusätzliche Vorgabe war, dass von den 70 Kardinälen mindestens 4 Promotionen Theologie muss aus dem kommen Bettelbefehle. Da die Kardinäle zusammen mit dem Papst die Weltkirche repräsentierten, mussten sie aus vielen Ländern kommen.

Mit einem zusätzlichen Abschluss Religiosa sanctorum von 13. April1587, Sixtus V. bestimmte unter anderem die Kirchen in Rom, die als Titelkirchen.

Änderungen

Papst Johannes XXIII war der erste Papst, der den Sixtinischen Standard missachtete. Er übertraf den Standard von 70 Kardinälen bei weitem.[3] Sein Nachfolger Papst Paul VI (1963-1978) stellte 1973 jedoch fest, dass die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle (Kardinäle, die in einem Konklave abstimmen können) maximal 120 betragen darf. Dies wurde unter anderem durch die Entrechtung von Kardinälen erreicht, die 80 Jahre oder älter waren.[4]. Diese letztgenannten Bestimmungen waren Papst Johannes Paul II 1996 bestätigt.