WikiDer > Gemeinfrei
Gemeinfrei ist ein gebräuchlicher Name für den Status von arbeiten, wie Software, Text, Bilder und Tonaufnahmen, bei dem die Lizenzgebühren und verwandte Schutzrechte abgelaufen sind oder nicht mehr gelten.
Das Urheberrecht besagt, dass ein Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechtsnachfolgers nicht von anderen verändert oder neu veröffentlicht werden darf. Die meisten Werke unterliegen durch die Erstellung automatisch dem Urheberrecht, auch wenn die Autor behauptet dies nicht ausdrücklich. Solche Werke werden gemeinfrei, wenn ihre Urheberrechte ablaufen.
Nur weil ein Werk frei von Urheberrechten ist, heißt das nicht, dass Werke, die auf diesem Werk basieren, es sind. So gilt beispielsweise eine Übersetzung oder eine neu buchstabierte Ausgabe oder eine neu bearbeitete Notenausgabe als eigenständiges Werk mit eigenem Urheberrecht.
Die Inanspruchnahme von Urheberrechten an gemeinfreien Werken ist Kopierbetrug erwähnt.
Automatisch gemeinfrei
Urheber- und verwandte Schutzrechte erlöschen immer am 1. Januar nach der Laufzeit des Rechts. Dieser Tag wird gemeinfreier Tag erwähnt.
In Europa hängt die Dauer des Urheberrechts davon ab, ob der Urheber bekannt ist. Wenn der Hersteller bekannt ist, beträgt die Dauer des Rechts 70 Jahre nach dem Tod des Herstellers. Ist der Urheber nicht bekannt – wurde der Urheber nicht oder nur eine Institution, Firma oder Organisation als Urheber identifiziert – beträgt die Schutzfrist 70 Jahre nach rechtmäßiger Veröffentlichung des Werkes.
Früher war dieser Zeitraum kürzer. In anderen Ländern können andere Bedingungen gelten, normalerweise zwischen 50 und 70 Jahren nach dem Tod des Herstellers. Das Berner Übereinkunft aus dem Jahr 1886, an dem 160 Länder teilnehmen, regelt eine Laufzeit von mindestens 50 Jahren. Belgien gehörte zu den ursprünglichen Unterzeichnern dieser Konvention; Die Niederlande traten 1912 bei.
Einige Werke sind zum Zeitpunkt der Herstellung bereits gemeinfrei, zum Beispiel alle Veröffentlichungen der US-Bundesregierung wie z. Das Welt-Factbook des C.I.A. Darüber hinaus wurden bis 1989 nach US-amerikanischem Recht alle Werke, deren Urheberrecht nicht ausdrücklich beansprucht wurde, automatisch gemeinfrei.
Es gibt kein Urheberrecht an Verordnungen und Entscheidungen der niederländischen Regierung, wie in Artikel 11 des Urheberrechtsgesetz: "In Gesetzen, Verordnungen und Verordnungen der öffentlichen Hand sowie in Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen gibt es kein Urheberrecht."
Explizite Gemeinfreiheit
Einige Autoren veröffentlichen Arbeiten mit dem ausdrücklichen Ausschluss von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Sie verzichten hiermit soweit möglich auf diese Rechte. Es ist nicht klar, ob dies innerhalb der Europäischen Union rechtlich möglich ist. Um dies zu ermöglichen, muss eine Creative Commons Public Domain-Erklärung (CC0) benutzt.
Andere Bedeutungen
Der Begriff gemeinfrei wird auch verwendet, um anzuzeigen
- das öffentlicher Raum, d. h. der physische Raum, der nicht privat/privat ist;
- im übertragenen Sinne die öffentliche Domäne als öffentliches Diskussionsforum, die Atmosphäre oder der virtuelle Raum, in dem allgemein zugängliche gesellschaftliche Diskussionen stattfinden.