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Naturschutzgesetz | ||||
| Titel des Zitats | Naturschutzgesetz | |||
| Titel | Gesetz vom 16. Dezember 2015 mit Vorschriften zum Schutz der Natur | |||
| Schematyp | Recht im formalen Sinne | |||
| Umfang | ||||
| Zuständigkeit | umweltgesetz | |||
| Status | Gültig | |||
| Basis | Nein | |||
| Zulassung und Inkrafttreten | ||||
| Eingereicht am | 20. August2012 | |||
| Adoptiert von | Repräsentantenhaus auf1. Juli2015; Erstes Zimmer auf15. Dezember2015 | |||
| Angemeldet | 16. Dezember2015 | |||
| Veröffentlicht auf | 19. Januar2016 | |||
| Veröffentlicht in | stb. 2016, 34 | |||
| In Kraft getreten am | 1. Januar2017 | |||
| Geschichte | ||||
| Nachfolger von | Naturschutzgesetz 1998, Waldrecht, Gesetz von Flora und Fauna | |||
| Änderungen | Externe Liste | |||
| Online lesen | ||||
| Naturschutzgesetz | ||||
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Das Naturschutzgesetz ist das niederländische Gesetz, das den Schutz von Naturschutzgebiete, Arten und Wald. Das Gesetz tritt am 01.01.2017 in Kraft. Das Gesetz ersetzt drei Gesetze: die Naturschutzgesetz 1998, die Waldrecht und der Gesetz von Flora und Fauna.
Grund und Zweck
Dann AußenministerTribüne, zuständig für Naturpolitik, die Gesetz Natur 2012 vorgelegt, war eines der Ziele, den Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr Verantwortung für die Naturpolitik zu übertragen. Er wolle „Ökonomie und Ökologie stärker verbinden“, die Gesetzgebung stärker an internationale Abkommen angleichen und Ausgaben für die Naturpolitik kürzen. Die Naturschutzbemühungen der niederländischen Regierung mussten sich auf die europäischen Vorschriften beschränken. Diese Elemente sind im Gesetz zu finden.
Das Naturschutzgesetz hat drei Teilziele. Neben dem Schutz der Biodiversität in den Niederlanden geht es um die Dezentralisierung des Naturschutzes und die Vereinfachung von Vorschriften. Mit dem neuen Gesetz werden die Bundesländer maßgeblich für die Naturpolitik zuständig sein. Darüber hinaus werden Genehmigungen und Ausnahmen in einem Dokument arrangiert. Das Gesetz definiert Flächenschutz, Artenschutz und Waldschutz in getrennten Teilen behandelt, aufbauend auf den drei überholten Gesetzen.
Bereichsschutz
Das Gesetz regelt den Schutz ausgewiesener Gebiete im Rahmen der europäischen Naturschutzpolitik Art 2000Bereiche in ähnlicher Weise wie in der vorherigen Gesetzgebung. Sogenannt Geschützte Naturdenkmäler anders als in früheren Gesetzen genießen sie keinen besonderen Schutz mehr. Die Provinzen können jedoch beschließen, im Rahmen der EHS oder provinzielle Natur- oder Landschaftspolitik.
Artenschutz
Das Gesetz regelt den Schutz von Pflanzen- und Tierarten ähnlich wie das bisherige Gesetz. Es gibt jedoch einige Unterschiede. So ist beispielsweise eine Störung nicht mehr strafbar, wenn sie ohne Vorsatz geschieht. Auch eine absichtliche Störung von Vögeln ist manchmal möglich. Außerdem wurde die Liste der geschützten Arten im Gesetz geändert. Die Zahl der geschützten Gefäßpflanzen, Libellen und Schmetterlinge wird erweitert, während der Schutz der Ameisen verloren geht.
Waldschutz
Das Gesetz regelt den Schutz von Wäldern und Holzbeständen ähnlich wie in der bisherigen Gesetzgebung: Es gibt eine Meldepflicht und eine Wiederbepflanzungspflicht: Wer fällen will, muss dies melden und die gleiche Fläche neu bepflanzen. Die Bundesländer werden dies nun gesetzlich regeln. Wenn es darum geht Naturentwicklung bei einem Natura 2000-Gebiet entfällt die Wiederbepflanzungspflicht.