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EIN Fahrradhelm ist ein speziell angefertigtes Kopfbedeckung das wird getragen von Radfahrer verhindern Kopfverletzung. Im Gegensatz zu a Moped- oder Motorradhelm ein Fahrradhelm ist nicht komplett geschlossen, sondern hat Öffnungen. Das Helm besteht aus Kunststoff, der durch Verformung einen mechanischen Schlag aufnehmen kann, wodurch die Schlagkräfte großflächig verteilt werden. Dies schützt den Kopf des Trägers vor Beschädigungen und Verletzungen. Nach einem solchen Vorfall muss der Helm ersetzt werden, da oft nicht sichtbar ist, dass die Konstruktion kleiner ist als mechanische Dämpfung Kann anbieten. Der Helm wird mit einem Riemen links und rechts unter dem Kinn am Kopf befestigt, oft mittels Klick-Verbinder.
Tragepflicht
Die Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms kann von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Nachfolgend sind eine Reihe von Ländern und die dort geltenden Regeln aufgeführt:[1]
- Deutschland: keine gesetzliche Verpflichtung, in der Rechtsprechung wird manchmal eine persönliche Haftung im Schadensfall erhoben, aber das ist oft umstritten
- England: keine Tragepflicht
- Finnland: Es besteht eine Tragepflicht für alle Radfahrer, aber es wurden keine Sanktionen ausgesprochen[2]
- Frankreich: keine Tragepflicht[3]
- Griechenland: keine Tragepflicht
- Österreich: Kinder bis 12 Jahre müssen beim selbst Radfahren, beim Sitzen auf dem Rücken und beim Transport im Fahrradwagen einen Helm tragen wear
- Portugal: keine Tragepflicht
- Skandinavien (allgemein): Es besteht keine Fahrradhelmpflicht für Radfahrer
- Slowakei: Tragepflicht für alle Radfahrer unter 15 Jahren
- Spanien: ausserhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Tragepflicht, jedoch eine Befreiung bei langen Aufstiegen, extremer Hitze und mechanischen Einwänden. Seit 1. Mai 2014 besteht für Kinder bis 16 Jahre eine Pflicht
- Tschechien: Seit dem 1. Juli 2005 sind alle Radfahrer bis zum Alter von 18 Jahren tragepflichtig.
- Schweden: Seit dem 1. Juli 2005 sind alle Radfahrer bis 15 Jahre fahrradpflichtig.
- Schweiz: keine rechtliche Verpflichtung
Außerhalb Europas
- Australien: in einigen Bereichen obligatorisches Tragen
- Neuseeland: landesweite Tragepflicht
- Vereinigte Staaten: keine Tragepflicht
Größen und Größenbezeichnung
Es gibt viele Marken und Größen von Fahrradhelmen und die Größen variieren. Eine wichtige Maßnahme ist die HauptUmfang die 2 - 2,5 cm über dem . gemessen wird Augenbrauen. Generell empfiehlt es sich, den Helm vor dem Kauf anzuprobieren und das Modell zu wählen, das nicht zu eng aber auch nicht zu locker sitzt. Ein üblicher Test besteht darin, den Helm nach vorne und hinten zu schieben. Ein Helm der richtigen Größe begrenzt diese Verschiebung ausreichend.
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |
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