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Rechtsgevolg

EIN Rechtswirksamkeit ist in der Rechtswissenschaft der Hinweis für die Folge, dass die objektives Gesetz verbindet sich mit a rechtliche Tatsache oder -Aktion. Die Rechtswirkung umfasst die Erstellung, Änderung, das Verschwinden und die Bestätigung der subjektive Rechte, Rechtspositionen oder Rechtsbeziehungen die sich aus dieser Rechtstat oder Rechtshandlung ergeben.

Rechtshandlung, tatsächliche Handlung und bloße Rechtstatsachen

Der Begriff Rechtswirkung ist wichtig, um zwischen Rechtsakt Auf der einen Seite, tatsächliche Handlungen und nackt rechtliche Tatsachen andererseits. Rechtshandlungen sind menschliche Handlungen, bei denen die Rechtswirkung grundsätzlich beabsichtigt ist. Ein Beispiel dafür ist das Schließen von a Hochzeit oder ein Kaufvertrag. Bei tatsächlichen Handlungen und bloßen Rechtstatbeständen tritt die Rechtsfolge ein, gleichgültig ob diese gewollt ist oder nicht. Ein Beispiel dafür ist das Begehen von a Straftat. Beabsichtigt oder nicht, eine Straftat hat die Wirkung, den Täter strafbar zu machen.

Bei bloßen Rechtstatbeständen handelt es sich nicht um eine menschliche Handlung, an der der menschliche Wille beteiligt ist, sondern es entsteht eine Rechtsfolge durch VerjährungZeitraffer, versterben, Geburt oder Nähe. Ein Beispiel dafür ist Einwilligungsalter, eine der Rechtsfolgen ist, dass jemand passiv und aktiv ist Wahlrecht wird haben.

Gesetzliche Fakten-SchemaNiederländisch privat und öffentliches Recht
Fakten (Ereignisse, Umstände, Handlungen, Zeitüberschreitungen)
rechtliche Tatsachen
(Ereignisse, Umstände, Handlungen, Zeitüberschreitungen mitRechtswirksamkeit)
nackte Fakten

(Ereignisse, Umstände, menschliche Handlungen, Zeitablauf) ohne Rechtswirksamkeit)
Menschliche Handlungen mit RechtswirkungBloße rechtliche Fakten

(Tatsachen mit Rechtswirkung, da
keine menschlichen Handlungen)

VerjährungversterbenGeburt Nähe
Rechtsakte

(menschliche Handlungen mit beabsichtigt Rechtswirksamkeit)
Tatsächliche Handlungen

(menschliche Handlungen mit unbeabsichtigt Rechtswirksamkeit)
Einseitige RechtsakteMultilaterale RechtsakteUngesetzliche Handlung

Unfall verursachen,Gefährdung

und/oder

Straftat

Mord,Totschlag,Diebstahl
rechtmäßige Handlung

Fallmanagement, ungerechtfertigte Bereicherung, unrechtmäßige Zahlung
einseitig Privatrecht Rechtsakteinseitig öffentliches Recht Rechtsakt

GesetzgebungEntscheidung mit allgemeiner Geltung, Entscheidung, Urteil
Mehrseitig Privatrecht RechtsaktMehrseitig öffentliches Recht Rechtsakt

Vereinbarung zwischen staatlichen Stellen
Gezielter einseitiger privatrechtlicher Rechtsakt

Angebot,Annahme,Stornierung Arbeitsvertrag
Ungerichteter einseitiger privatrechtlicher Rechtsakt

werden,Ablehnung/AnnahmeErbe
Privatrechtliche VereinbarungenSonstige multilaterale Rechtsakte des Privatrechts
Engagement schaffend (obligatorisch) ZustimmungEigentumsrechtliche Vereinbarung

Lieferanten, Zuordnung
befreiend (befreiend) Zustimmung

Verzicht, entfernung
Familiengesetz Zustimmung

Ehevertrag
Sonstige Vereinbarungen
Gegenseitige Vereinbarung

Kaufen, Miete
Einseitige Vereinbarung

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